Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Kinderparty-easy
Inhaberin von Kinderparty-easy:
Andrea Oppliger
Vorderer Hubel 20
3323 Bäriswil
E-Mail: mail@kinderparty-easy.ch
Bitte beachte, dass du dich mit der Bestellung bei Kinderparty-easy mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärst. Solltest du Fragen dazu haben, schreibe bitte an mail@kinderparty-easy.ch und wir werden dir gerne darauf antworten.
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit Kinderparty-easy gelten die vorliegenden AGB. Es ist möglich, dass Kinderparty-easy die AGB von Zeit zu Zeit anpassen muss. Zwischen dir und Kinderparty-easy gilt jedoch die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version der AGB. Auf Nachfrage erhältst du eine alte Version per Mail zugesandt.
2. Voraussetzungen
Um eine Partykiste bei Kinderparty-easy mieten zu dürfen, musst du volljährig sein, d.h. mindestens 18 Jahre alt, und deine Personalien vollständig und richtig angeben.
Partykisten werden nur an Adressen in der Schweiz versandt und dürfen auch nicht im Ausland eingesetzt werden.
3. Mietvertrag
3.1 Vertragsabschluss
Mit der Bestellung einer Partykiste schliesst du mit Kinderparty-easy in Bezug auf die Partykiste und deren Inhalt einen Mietvertrag ab. Davon ausgenommen ist natürlich dasjenige Material, welches du bei Kinderparty-easy gekauft hast (z.B. Becher, Teller, Servietten) oder dasjenige, welches auf dem Lieferschein als Verbrauchsmaterial bezeichnet ist.
3.2 Mietbeginn
Die Miete beginnt mit dem Erhalt oder bei der persönlichen Abholung der Partykiste, d.h. zwei bis drei Tage vor dem von dir angegebenen Datum der Party.
Bei Zustellung durch die Post musst du sicherstellen, dass die Post dir die Partykiste zustellen kann bzw. du diese bei der Post abholen kannst. Wenn du mit Kinderparty-easy die persönliche Abholung der Partykiste vereinbarst, bist du verantwortlich, dass du die Partykiste zum vereinbarten Termin abholst.
3.3 Mietende
Die Miete endet mit dem Rückversand oder mit der persönlichen Rückgabe der Partykiste zum vereinbarten Termin.
3.4 Rückversandpflicht, Gebühr bei Fristüberschreitung
Als Mieterin oder Mieter der Partykisten verpflichtest du dich, die Kisten samt dem kompletten Inhalt (bezeichnetes Verbrauchsmaterial ausgenommen) spätestens einen Werktag nach dem im Bestellprozess eingegebenen Datum der Party mit der vorgedruckten und vorfrankierten Rückversand-Etikette zurückzusenden.
Für jeden Tag Verspätung ist eine pauschale Tagesmiete in der Höhe von CHF 100 geschuldet. Zudem musst du umgehend Kinderparty-easy über die Rückgabeverzögerungen informieren.
4. Eigentumsvorbehalt und Verbot der Weitervermietung
Auch nach Bezahlung und dem Erhalt der Partykisten bleibt Kinderparty-easy alleinige Eigentümerin der Partykisten und deren Inhalt. Davon ausgenommen sind im Lieferschein explizit als Verbrauchsmaterial oder als gekauftes Material bezeichnete Artikel. Du darfst nichts davon an Dritte untervermieten, verleihen oder sonst wie übereignen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Partykisten werden nur an dich verschickt, wenn der Rechnungsbetrag spätestens am Tag der Versendung auf dem Konto von Kinderparty-easy gutgeschrieben ist.
6. Kaution
Kinderparty-easy verlangt von dir keine Kaution.
7. Versandkosten
Für den Hin- und Rückversand der Partykisten bezahlst du CHF 19.–. Eine vorgedruckte und vorfrankierte Rückversand-Etikette liegt in der Partykiste. Solltest du diese nicht verwenden, müsstest du für die Rückversandkosten selber aufkommen. Bei einer per Post zugestellten Partykiste erfolgt keine Rückvergütung, wenn du die Partykiste persönlich zurückbringst.
8. Stornierung
Du kannst bis 30 Tage vor Termin die Bestellung schriftlich oder per Mail annullieren. In diesem Fall erhältst du den Betrag abzüglich CHF 20.– Bearbeitungsgebühr zurück. Bei einer späteren Annullation erstatten wir dir bis 10 Tage vor Versand die Versandgebühr von CHF 16.– zurück.
9. Reinigung und Entsorgung des Verbrauchsmaterials
Die Reinigung der Kostüme und des wiederverwertbaren Materials übernimmt Kinderparty-easy. Die als Verbrauchsmaterial bezeichneten und verwendeten Artikel musst du entsorgen.
10. Schadenersatzpflicht von dir als Mieterin oder Mieter
Beim Empfang der Partykiste musst du überprüfen, ob die Gegenstände wie im Lieferschein beschrieben intakt vorhanden sind bzw. nicht mehr als die üblichen Gebrauchsspuren aufweisen. Andernfalls meldest du die festgestellten Mängel umgehend Kinderparty-easy. Sonst liegt die Beweislast, dass die Schäden schon vorher bestanden, bei dir.
Wird während der Mietdauer Material aus der Partykiste oder die Partykiste selbst beschädigt, gehen diese ganz oder teilweise verloren oder werden Teile besonders stark verschmutzt, musst du für den Schaden aufkommen. Du haftest für die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bzw. bis zur Höhe der Wiederbeschaffung. Davon ausgenommen ist natürlich das Verbrauchsmaterial.
Kinderparty-easy schickt dir eine entsprechende Rechnung, welche innerhalb 30 Tagen zu bezahlen ist. Bei Zahlungsverzug verrechnet Kinderparty-easy für die Aufwände für jede weitere Rechnung Mahnspesen von CHF 20.
11. Haftungsausschluss
11.1 Keine Liefergarantie
Kinderparty-easy kann leider nicht garantieren, dass die online bestellte Partykiste auf den gewünschten Termin geliefert werden kann. Beispielsweise, weil die Partykiste am gewünschten Termin bereits von jemand anderem reserviert wurde. Ist dies nicht möglich, nimmt Kinderparty-easy mit dir Kontakt auf, um eine Alternative (andere Partykiste oder anderer Termin) zu finden. Ist auch dies nicht möglich, erstattet Kinderparty-easy sämtliche bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Eine weitergehende Haftung von Kinderparty-easy ist ausgeschlossen.
11.2 Verwendung
Die Benutzung der Artikel folgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit dem Kinderparty-easy Material trägst ausschliesslich du als Mieterin oder Mieter der Partykisten. Die Partykisten enthalten auch Material, welches für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet ist.
11.3 Verspätete oder ausfallende Lieferung
Bei einer Lieferung nach dem Datum der Party oder wenn die Partykiste gar nie ankommt, bezahlt Kinderparty-easy den Rechnungsbetrag zurück. Weitergehende Forderungen gegen Kinderparty-easy sind ausgeschlossen. Als Mieterin oder Mieter bist du gleichwohl verpflichtet, die Kiste nach dem Eintreffen umgehend zurückzusenden.
12. Haftung für den Transport
Du haftest ab Entgegennahme der Partykiste von der Post und bis zur Rückübergabe an die Post. Für den Transport durch die Post haftest du nicht. Das Risiko eines Schadens während des Transportes durch die Post übernimmt Kinderparty-easy.
13. Datensicherheit und Datenschutz
Die Daten, welche du Kinderparty-easy mitteilst, verwendet Kinderparty-easy ausschliesslich für den Kontakt mit dir und den reibungslosen Ablauf des Geschäftes. Sie werden in einer Datenbank von Kinderparty-easy gespeichert (s. auch Datenschutzerklärung von Kinderparty-easy).
14. Geistiges Eigentum
Die von Kinderparty-easy entwickelten Partykisten und die Ideen darin, sind dessen geistiges Eigentum und dürfen deshalb nicht ohne Einverständnis von Kinderparty-easy kopiert oder weiterverbreitet werden.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder aus irgendeinem Grund nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige und dem Sinn und Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Regelung ersetzt, wie sie die Parteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffen hätten.
16. Anwendbares Recht
Auf diese AGB sowie auf die Vertragsbeziehungen zwischen dir und Kinderparty-easy kommt das materielle Recht der Schweiz zur Anwendung.
17. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder Aufträgen mit Kinderparty-easy gilt Bern, Schweiz, als ausschliesslicher Gerichtsstand.
AGB von Kinderparty-easy, Version vom 26. Februar 2021